Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes

Das Natur- und Heimatschutzgesetz wird zurzeit teilweise revidiert. Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes soll die rechtliche Grundlage für die Schaffung und finanzielle Unterstützung von Pärken von nationaler Bedeutung geschaffen werden. Nach der Botschaft zur Gesetzesrevision zielen die Pärke darauf ab, den Schutz aussergewöhnlicher natürlicher Lebensräume und Landschaften zu sichern und deren Gestaltung in Einklang mit der Regionalentwicklung zu bringen. Gleichzeitig sollen die Pärke die Inwertsetzung der regionalen (Natur-) Potenziale ermöglichen und so namentlich im Tourismus zusätzliche Wertschöpfung generieren und neue Arbeitsplätze schaffen. Die Pärke sollen damit die wirtschaftliche Entwicklung einer Region begünstigen.


Die Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes war jedoch nicht unumstritten. Der Bundesrat musste vom eidgenössischen Parlament ausdrücklich dazu aufgefordert werden, nachdem er das Thema Pärke aus finanziellen Überlegungen aus der Legislaturplanung 2004 - 2007 gestrichen hatte. Die Teilrevision sieht denn auch vor, dass sich der Bund finanziell nicht zwingend an den zukünftigen Pärken von nationaler Bedeutung beteiligen muss. Er wird lediglich im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für die Verleihung des Parklabels sowie von Produktlabeln tätig sein (Bundesrat 2005: 2166). Sowohl der Stände- wie auch der Nationalrat sehen jedoch eine finanzielle Beteiligung des Bundes an der Einrichtung, am Betrieb und an der Qualitätssicherung der Pärke von nationaler Bedeutung vor. Die zurzeit hängigen Differenzen zwischen den eidgenössischen Räten betreffen die Frage, ob der Bund den Kantonen für die Schaffung von Pärken Finanzhilfen zwingend leisten muss oder dies nur kann. Der Bund dürfte die Pärke voraussichtlich auch bei einer fakultativen Formulierung in starkem Masse mitfinanzieren.


Die Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG soll in der Schweiz die Voraussetzungen für die Gründung von National-, Natur- und Naturerlebnispärken schaffen:

  1. Nationalpärke sind Gebiete mit möglichst ursprünglichem Naturcharakter. Die Natur soll sich weitgehend ungestört entwickeln können.
  2. Ein Regionaler Naturpark ist ein grösseres teilweise besiedeltes Gebiet im ländlichen Raum, das sich durch seine natur- und kulturlandschaftlichen Eigenschaften besonders auszeichnet.
  3. Naturerlebnispärke sind naturnahe Ausgleichsräume, die in der Nähe eines dicht besiedelten Raumes liegen, der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt unberührte Lebensräume bieten und der Bevölkerung Naturerlebnisse ermöglichen.


Erfüllt ein Park die gesetzlichen Anforderungen, so wird er vom Bund anerkannt und erhält das Label "Park von nationaler Bedeutung". Über die Anforderungen an die Vergabe des Labels soll eine möglichst hohe Qualität der Pärke gesichert werden. Nach der Botschaft zum Natur- und Heimatschutzgesetz soll das Parklabel jeweils für die Dauer von zehn Jahren verliehen werden. Eine Erneuerung des Labels ist aber möglich. Das Label wertet das Parkgebiet vorab auf dem touristischen Markt auf. Zudem darf die Trägerschaft des Parks auch Qualitätsprodukte und -dienstleistungen aus dem Parkgebiet mit dem Label auszeichnen. Die Verleihung solcher Produktelabels soll nach einheitlichen Qualitätskriterien erfolgen. Eine hohe Qualität ist eine entscheidende Voraussetzung für die erfolgreiche Positionierung und Vermarktung der mit dem Label ausgezeichneten Produkte und Dienstleistungen einer Region.


Nach der aktuellen Planung soll das revidierte Natur- und Heimatschutzgesetz im Jahr 2007 in Kraft treten.