Geographische Abgrenzung des Berggebietes

Das Berggebiet ist ein wesentlicher Teil der Schweiz. Für die geographische Abgrenzung kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage:

  • Abgrenzung nach der Ende 2007 ausgelaufenen Investitionshilfegesetzgebung des Bundes, welche im Alpenraum und im Jura total 54 Regionen unterscheidet. Nach dieser nach dem wirtschaftlichen Potenzial orientierten Definition des Berggebietes fehlen mit dem Oberengadin und der Landschaft Davos zwei alpine Regionen im Berggebiet. Eine interaktive Detailkarte finden Sie hier.

  • Der Perimeter der Alpenkonvention definiert den Alpenraum auf der Grundlage verwaltungstechnischer, funktioneller und geomorphologischer Kriterien umfassender als die bisherige Investitionshilfegesetzgebung: Der Alpenraum reicht bis an den Boden-, den Zürichsee und schliesst die Städte Luzern, Thun und Montreux mit ein. Umgekehrt werden die Juraregionen in der Alpenkonvention vollständig ausgeklammert.

  • Neben diesen geographischen resp. institutionellen Abgrenzungen unterscheidet die Agrarpolitik innerhalb der Schweiz verschiedene Produktionszonen. Die Zonen werden über die klimatische Lage, die Verkehrslage und die Oberflächengestaltung abgegrenzt und unterteilt. Hier können Sie die Produktionszonen nach Gemeinden oder nach Koordinaten suchen.