Finanzielle Unterstützung von Pärken

Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes, in Kraft ab 1.12.2007, ist der Bund verpflichtet, die Kantone bei der Schaffung neuer Pärke finanziell zu unterstützen. Bedingung für die Unterstützung ist die Anerkennung der Pärke durch den Bund. Dazu müssen die Projekte resp. die Pärke auf regionalen Initiativen beruhen und von der lokalen Bevölkerung getragen werden. Die Kantone sollen die regionalen Initiativen dabei unterstützen und begleiten. Weitere Informationen zum Thema Pärke finden Sie im Fachbeitrag "Naturpärke als Instrument für die Entwicklung von Randregionen?"


Seitens des Bundes stehen in den nächsten Jahres für die Errichtung und den Betrieb neuer Naturpärke 10 Millionen Franken zur Verfügung. Die in einer Programmvereinbarung ausgehandelten Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn sich der Kanton, die Parkgemeinden oder Dritte angemessen beteiligen. Insbesondere aus den Regionen werden Eigenleistungen von mindestens 20 Prozent des gesamten Parkbudgets erwartet. Gesamthaft wird der Bund aufgrund der beschränkten Mittel einen bis zwei neue Nationalpärke, zehn bis zwölf Regionale Naturpärke und drei bis fünf Erlebnispärke fördern können.


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