Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen

Die Massnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Projektinitiativen ergänzen die traditionellen Massnahmen der Strukturverbesserung nach dem Landwirtschaftsgesetz. Ziel der Investitionshilfen ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum über die Entwicklung und Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen. Als Investitionshilfen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

  • Beiträge (à fonds perdu) mit Beteiligung der Kantone

  • Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen

Sowohl für die einzelbetrieblichen wie auch die gemeinschaftlichen Strukturverbesserungen sind die landwirtschaftlichen Kreditkassen, die kantonalen Landwirtschaft- und Meliorationsämter und die landwirtschaftlichen Beratungsdienste Ansprechpartner. Weiterführende allgemeine Informationen finden Sie bei der Schweizerischen Vereinigung für Strukturverbesserungen und Agrarkredite (VSVAK). Als Ergänzung sind im Artikel der UFA-Revue 9/2006 "Investieren ist Risiko" das Risikomanagement der landwirtschaftlichen Kreditkassen und die Mechanismen bei Zahlungsschwierigkeiten beschrieben.


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