Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen
Die Massnahmen zur Unterstützung gemeinschaftlicher Projektinitiativen ergänzen die traditionellen Massnahmen der Strukturverbesserung nach dem Landwirtschaftsgesetz. Ziel der Investitionshilfen ist die Verbesserung der Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum über die Entwicklung und Erhaltung wettbewerbsfähiger Strukturen. Als Investitionshilfen stehen zwei Instrumente zur Verfügung:
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Beiträge (à fonds perdu) mit Beteiligung der Kantone
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Investitionskredite in Form von zinslosen Darlehen
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