Massnahmen der Regionalpolitik
Ab 2008 sind die Massnahmen der Neuen Regionalpolitik in Kraft. Die wichtigsten Stossrichtungen der Neuen Regionalpolitik sind Ausschöpfung der eigenen Potenziale, Innovations- und Wertschöpfungsorientierung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie Nachhaltigkeit. Mit Pilotprojekten konnten erste Erfahrungen mit der neuen Regionalpolitik gesammelt werden. Im Gegensatz zur projektbezogenen Unterstützung der vergangenen Regionalpolitik durch den Bund sind neu die Kantone für die Durchführung regionaler Projekte zuständig.
In einem Mehrjahresprogramm vereinbaren Bund und Kantone die räumlichen und sachlichen Massnahmenschwerpunkte. Die Kantone arbeiten darauf ein Umsetzungsprogramm aus, das die Projekte, welche der Kanton fördern will, ausweist. In der anschliessenden Programmvereinbarung werden mit dem Bund die Global- und Pauschalbeiträge festgelegt, wobei es sich bei den Beiträgen des Bundes lediglich um eine Anschubfinanierung handelt. Die Gesamtfinanzierung liegt in der Verantwortung der Kantone und der Projektträger. Zur Finanzierung wurde ein Fonds für Regionalentwicklung geschaffen, welcher einerseits aus den Mitteln des IHG-Fonds und andererseits aus jährlichen Neueinlagen von rund 30 Mio. Franken pro Jahr geäufnet wird. Die aktuelle Programmperiode erstreckt sich von 2008-2015.
Weitergehende Informationen zur Förderpraxis der neuen Regionalpolitik finden Sie in der Broschure "Die Regionalpolitik des Bundes" des SECO sowie im Montagna-Artikel "Die neue Regionalpolitik: Einige Konsequenzen". Eine zentrale Massnahme der Ausrichtung 3 ist die Netzwerkstelle Regionalpolitik regiosuisse, welche Wissenswertes zur breiten Thematik der Regionalentwicklung generiert, bündelt und verbreitet.
Links
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