Kantonale Wirtschafts- und Standortförderung

In den Kantonen im Perimeter des Berggebietes bestehen eine Vielzahl von Massnahmen zur Förderung der Wirtschaft. Die Massnahmen der Wirtschafts- und Standortförderung zielen neben der Ansiedlung von Unternehmen auf die Gründung von Unternehmungen und auf die Realisierung von Projekten zur Schaffung von Arbeitsplätzen ab. Im Vordergrund stehen folgende Massnahmen (vgl. auch die Rubrik "Standortförderung" auf der Hompage des seco):

  • Allgemeine Massnahmen wie Unterstützung von Studien und Konzepten, Unterstützung von Forschungsprojekten, Aus- und Weiterbildung oder Beratung und Vermittlung.

  • Massnahmen zur Standortentwicklung und Standortförderung.

  • Förderung von Unternehmen durch finanzielle Leistungen wie Darlehen oder Kredite, à fonds perdu Beiträge, Bürgschaften, Zinskostenbeiträge oder Steuererleichterungen.

  • Unterstützung bei Unternehmensgründungen, bei der Standortsuche oder bei Bewilligungsverfahren.

  • Weitere Massnahmen wie die Erschliessung von Industrie- und Gewerbezonen oder die Erschliessung von Telekommunikationsinfrastrukturen.


Anlaufstellen sind die kantonalen Wirtschaftsförderungen. Neben den kantonalen Aktivitäten sind einzelne Regionen ebenfalls im Bereich der Wirtschaftsförderung tätig oder ergänzen resp. koordinieren die Aktivitäten der Kantone.


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