Le 6 mai 2013, le WWF Suisse lancera un nouveau concours d’innovations. But recherché : récolter des propositions de projets ayant un impact potentiellement élevé, dans le cadre de différents thèmes importants pour le WWF. Le WWF financera le projet vainqueur à hauteur de CHF 100'000.- et l'encadrera de manière professionnelle.
Pour en savoir plus.
Am 6. Mai startet der WWF Schweiz einen neuen Innovationswettbewerb. Gesucht werden Projekte mit einem grossen Wirkungspotenzial, unter anderem zu den Themen Energieeffizienz, Biodiversität und Milchproduktion. Für das Siegerprojekt steht ein Umsetzungsbudget in Höhe von CHF 100‘000 zur Verfügung.
Detailliertere Informationen und Teilnahmebedingungen finden sich hier.
Seit dem 17. Mai 2013 läuft die erste Ausschreibung für Innovate4Climate – ein gemeinsames Projekt von WWF Schweiz, HUB Zürich und climate-KIC. Gesucht werden innovative, skalierbare unternehmerische Ansätze zur Bekämpfung des Klimawandels. Bis zum 1. Juni können auf innovate4climate.ch Ideen eingegeben werden. Bei diesem Wettbewerb können die erfolgreichen Projekte Coaching vom HUB und finanzielle Unterstützung gewinnen.
Zur Ausschreibung
Am 20. März 2013 organisierte die SAB im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) eine Konferenz zum Thema „Anpassung an den Klimawandel im Berggebiet“. Diese diente dem Austausch und Dialog zwischen den Akteuren bei der Anpassung an den Klimawandel. Neben den Aktivitäten des Bundes wurden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Beispiele aus dem Berggebiet vorgestellt. Der entsprechende Tagungsband ist nun downloadbar und erhält eine ausführliche Synthese sowie alle Referate der Tagung.
Zum Tagungsband
Weitere Informationen rund um das Thema Klimawandel finden Sie hier.
Der auf über 27'000 Parzellen und fast 12'000 Eigentümer verteilte Luzerner Wald soll effizienter bewirtschaftet werden. Regionale Organisationen, die den Wald mehrerer Eigentümer bewirtschaften, erhalten deshalb im revidierten Waldgesetz einen festen Platz. Der Regierungsrat hat am Montag dem Kantonsrat seinen Entwurf vorgelegt. Dieser setzt im Wesentlichen das um, was in den letzten Jahren zur Strukturverbesserung der Luzerner Waldwirtschaft aufgegleist worden ist. Im Kanton Luzern gibt es fast 41'000 Hektaren Wald. Davon gehören weniger als 7000 Hektaren dem Kanton und den Korporationen. Der grosse Rest ist auf viele private Eigentümer verteilt. Die kleinstrukturierten Eigentumsverhältnisse stelle die Bewirtschaftung vor grosse Herausforderungen, teilte die Regierung mit. Um die Strukturen im Privatwald zu verbessern, leitete der Kanton 1997 erste Massnahmen ein. 2006 wurde das Projekt "regionale Organisationen" (RO) gestartet. Private Eigentümer können sich in diesen zusammenschliessen, um ihren Wald professioneller zu pflegen und zu nutzen und das Holz gemeinsam zu vermarkten. Von 2006 bis 2010 formierten sich zwölf regionale Organisationen. Ihnen sind 5000 Eigentümer von 22'000 Hektaren Wald angeschlossen. Somit werden noch 12'000 Hektaren des Luzerner Waldes von nicht organisierten Besitzern bewirtschaftet. Bislang handelte es sich bei den RO um ein Projekt. Weil sich diese Organisationen bewährten, erhalten sie mit der Revision des Waldgesetzes einen festen Platz in der Luzerner Waldwirtschaft. Die RO können vom Staat auch gefördert werden. Dank der RO konnte der Staat Aufgaben, etwa die Holzvermarktung oder die Schlagorganisation, abtreten. Das neue Gesetz sieht nun ausdrücklich vor, dass der Kanton mit Leistungsvereinbarungen regionalen Organisationen und Korporationen betrieblich Aufgaben übertragen kann. Die hoheitlichen Aufgaben bleiben beim Kanton. Um die Rollen der staatliche Revierförster und der privaten Betriebsförster genau festzulegen, schloss der Kanton mit den Waldeigentümern eine Vereinbarung ab. So haben die privaten Betriebsförster im normalen Wald mehr Kompetenzen als etwa im Schutzwald oder in anderen Wäldern, an denen ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Quelle: Neue Luzerner Zeitung Online, 23.04.2013
Die Zentralschweizer Holzindustrie steht vor Problemen: Weil der Holzpreis so tief wie schon lange nicht mehr ist, holzen viele Waldeigentümer – vor allem Private – im Moment nicht. Lukas Balmer, Geschäftsführer und Förster der Waldgenossenschaft Oberes Entlebuch, schätzt, dass in diesem Winter in seiner Region 20 Prozent weniger geholzt wurde als im Vorjahr. Das hat Konsequenzen für die Sägereien: Im Sommer wird ihnen voraussichtlich das Holz ausgehen. Eine Lösung für dieses Problem ist noch nicht in Sicht. Wenn der Wald langfristig zu wenig gepflegt wird, kann dies weiterreichende Folgen haben: Denn Holzen fördere die Vegetation und Biodiversität, sagt Werner Hüsler vom Luzerner Waldwirtschaftsverband. Wenn weniger geholzt werde, würden die Wälder zudem instabiler. Als Lösung für dieses komplexe Problem sieht Hüsler vor allem eine: «Konsumenten müssten mehr Schweizer Holz verlangen.» Wenn der Konsument nämlich bereit sei, den Mehrpreis für Schweizer Holz zu bezahlen, könnten bessere Preise realisiert werden – und die Waldeigentümer würden wieder Holz schlagen.
Quelle: Neue Luzerner Zeitung Online, 21. April 2013
Der Bundesrat will den Wald besser vor gefährlichen Schadorganismen schützen und an die veränderten Klimabedingungen anpassen. Er hat deshalb an seiner Sitzung vom 16. April 2013 beschlossen, das Bundesgesetz über den Wald punktuell zu ergänzen und die Vernehmlassung über die entsprechenden Änderungen zu eröffnen. Damit die Waldpolitik 2020 umgesetzt werden kann, müssen noch einzelne Lücken in der Waldgesetzgebung geschlossen werden. So soll zur effizienten Bekämpfung und Prävention von biotischen Gefahren - zum Beispiel durch eingeschleppte Schädlinge wie dem Asiatischen Laubholzbockkäfer - die subventionsrechtliche Trennung von Schutzwald und Nicht-Schutzwald in diesem Bereich aufgehoben werden. Bisher unterstützte der Bund nur die Bekämpfung und Prävention im Schutzwald.Daneben stärkt die Ergänzung des Waldgesetzes die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes. Zur Förderung der Nutzung des einheimischen Rohstoffes und Energieträgers Holz werden die Rahmenbedingungen der Holzverwertung verbessert. Dazu unterstützt der Bund Innovationen im Bereich Holz. Der Bundesrat hat die Änderung des Waldgesetzes am 16. April 2013 in die Vernehmlassung gegeben. Sie dauert bis am 14. August 2013.
Weitere Informationen zur Vernehmlassung
Die Einreichefrist für Projekte mit Modellcharakter, die im Schweizer Berggebiet erfolgreich wirtschaften, läuft noch bis zum 30. April 2013. Es geht in den Schlussspurt!
Dokumente für die Einreichung
Mit der Agrarpolitik 2014 bis 2017 wird das System der Direktzahlungen des Bundes weiterentwickelt. Angestrebt wird eine höhere Wirksamkeit und Effizienz. Es werden Direktzahlungsinstrumente geschaffen, die zielgerichtet und leistungsorientiert eingesetzt werden können. Ein neues Instrument sind Landschaftsqualitätsbeiträge zur Erhaltung, Förderung und Weiterentwicklung vielfältiger Kulturlandschaften. Dazu zählen zum Beispiel Terrassenlandschaften, Kastanienselven, Obstgärten oder alte Bewässerungssysteme. Der Kanton Graubünden hat bei der Erarbeitung dieses neuen Instrumentes auf Bundesebene mitgewirkt und bereitet nun den Weg, sodass Bündner Bauern von Anfang an in den Genuss von Landschaftsqualitätsbeiträgen kommen können. Zum Start der Massnahme Landschaftsqualität in Graubünden hat die Regierung einen Kantonsbeitrag von 474 000 Franken gesprochen. Der Bund beteiligt sich mit 790 000 Franken. Die künftigen Beiträge an die Bauernbetriebe für die Landschaftsqualität werden zu 90 Prozent vom Bund und zu zehn Prozent vom Kanton übernommen. Es wird mit einer jährlichen Beitragssumme zugunsten der Bündner Landwirtschaft von insgesamt rund zwölf Millionen Franken gerechnet. Durch die Projekte werden im Kanton die vielfältigen Kulturlandschaften mit ihren spezifischen regionalen Eigenheiten erhalten und gefördert. Die Projekte entstehen in den Regionen unter demokratischer Mitwirkung aller Betroffenen. Landwirte, die Bevölkerung und Vertreter wichtiger lokaler Sektoren (Forst, Jagd und Fischerei, Raumplanung, Tourismus etc.) werden in die Ausarbeitung einbezogen. Das Gesamtkonzept über den ganzen Kanton schliesslich fördert den Austausch unter den Regionen und das Nutzen von Synergien.
Lesen Sie mehr dazu in der Medienmitteilung des Kantons Graubünden vom 11. April 2013.
Die Gemeinden, Tourismusorganisationen und Bergbahnen von Andermatt, Sedrun und Disentis wollen in Zukunft eng mit Andermatt Swiss Alps sowie dem Programm San Gottardo 2020 (PSG 2020) zusammenarbeiten. Dazu unterzeichneten sie am Montag in Sedrun eine gemeinsame Erklärung. Das sogenannte «Memorandum of Understanding» ist eine Denkschrift, die in konkreten Massnahmen münden soll, wie es in einer Mitteilung von Programm San Gottardo 2020 (PSG 2020) vom Montag heisst. Ziel der gemeinsamen Erklärung ist die Optimierung, Aufgabenteilung, Bündelung der Ressourcen, Erhöhung der Marktorientierung sowie die Erhöhung der Wettbewerbs- und Marktfähigkeit. In einem nächsten Schritt sollen auch andere Teilregionen der Region San Gottardo sowie deren Leistungsträger, wie zum Beispiel die Matterhorn Gotthardbahn, Rhätische Bahn, Postauto, SBB, Anbieter von Attraktionen, Beherbergungsbetriebe sowie Gemeinden, aktiv miteinbezogen werden.
PSG 2020 ist ein Gemeinschaftsprojekt des Bundes zusammen mit den Kantonen Uri, Tessin, Wallis und Graubünden. Es und dient als ein politisches Instrument zur Regionalentwicklung des Gotthardraumes und zielt darauf ab, die Standortattraktivität des Gotthard-Raums durch innovative Projekte und Produkte zu erhöhen und zu einem zusammenhängenden Lebens- und Wirtschaftsraum zu entwickeln. Quelle: htr hotelrevue, 08.04.2013
Weitere News zum Projekt San Gottardo 2020 (PSG 2020) finden Sie hier.