Vom Bund unterstützte gemeinschaftliche Projektinitiativen
Gestützt auf Art. 136 Abs. 3bis des Landwirtschaftsgesetzes unterstützt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) sogenannte gemeinschaftliche Projektinitiativen. Der nächste Einreichetermin ist der 28. Februar 2012. Eingereicht werden können Projektskizzen zu Initiativen im Agrarbereich mit einer oder mehreren Massnahmen aus den Themenbereichen Absatzförderung, Erhaltung pflanzen- und tiergenetischer Ressourcen, Gewässersanierung, nachhaltige Ressourcennutzung oder regionale Entwicklung (landwirtschaftliche Strukturverbesserungen). Weitere Informationen und Kurzbeschriebe zu den unterstützten Projektinitiativen finden Sie beim Bundesamt für Landwirtschaft BLW. Allgemeinere Informationen finden Sie im Fachbeitrag Finanzierungsquellen für Projekte auf dieser Seite.
Hinweis: Bis im April 2012 können keine Projektskizzen mit Ausrichtung auf ein Vernetzungsprojekt nach ÖQV angenommen werden. Grund dafür sind die grosse Anzahl der bisher eingereichten Projektskizzen und die aktuellen Möglichkeiten des BLW zur Unterstützung der Vorabklärung (Erarbeitung des Umsetzungsgesuchs). Für alle anderen Projektausrichtungen gelten die bisherigen Eingabetermine.


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