Keine höchstrichterliche Überprüfung der Bündner NFA

Die Frage, ob die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden (Bündner NFA) dem Grundsatz der Einheit der Materie widersprach, wird nicht mehr vom Bundesgericht geklärt. Mit dem Nein des Stimmvolks am 11. März sei das Anfechtungsobjekt entfallen. Damit sei gar nichts anderes übriggeblieben, als die Beschwerde zurückzuziehen, sagte Grossrat Vincent Augustin auf Anfrage. Das Bundesgericht habe die Beschwerde letzte Woche bereits abgeschrieben. Augustin hatte gegen das Urteil des Bündner Verwaltungsgerichts, das zwei Beschwerden gegen die Bündner NFA abgewiesen hatte, beim höchsten Gericht Beschwerde erhoben.
Bei der Präsentation des Fahrplans für eine Bündner NFA II hatte sich letzte Woche Regierungsrat Martin Schmid noch dahingehend geäussert, dass ein Bundesgerichtsentscheid in der Frage der Einheit der Materie bis zum Neustart wünschenswert wäre. Gestern hat nun auch die SVP dieses Thema aufgegriffen, sie plädiert dafür, die neue NFA dem Volk etappenweise vorzulegen, getrennt in Neugestaltung des Finanzausgleichs und Aufgabenentflechtung zwischen Kanton und Gemeinden.

Quelle: Bündner Tagblatt, 31.03.2010

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