Ständerat beschliesst massvolle Wasserzins-Erhöhung

Der Ständerat hat der Erhöhung des maximalen Wasserzinses von 80 auf 110 Franken pro Kilowatt zugestimmt. Mehr als die Teuerung der letzten zehn Jahre wird mit der Erhöhung des maximalen Wasserzinses nicht ausgeglichen. Die Kosten für die Herstellung einer Kilowattstunde Strom aus Wasserkraft steigt in zwei Schritten von heute 1.2 auf 1.65 Rappen ab 2015. Für die Gebirgskantone ist diese Erhöhung ein wichtiger Zuschuss. Sie erheben den Wasserzins als Abgeltung für die Wassernutzung durch die Stromwirtschaft. Die rund 5 Millionen Kilowatt wasserzinspflichtige Leistung spült den Kantonen jährlich insgesamt rund 400 Franken in die Kasse.

Für einige Gebirgskantone ist der Wasserzins eine existenzielle Einnahmequelle: Der Kanton Graubünden bezieht daraus rund 12 Prozent, das Wallis 16 Prozent und Uri 22 Prozent seiner Steuereinnahmen. Die Vertreter dieser Kantone akzeptierten den blossen Teuerungsausgleich denn auch nur mit Murren. Die parlamentarische Initiative seiner Umwelt- und Energiekommission (UREK) zur massvollen Erhöhung des Wasserzinses überwies der Ständerat aber ohne Gegenstimme. Der Vorstoss sieht die Anpassung der Obergrenze in zwei Schritten vor: von heute 80 auf 100 Franken ab Ende 2010 und auf 110 Franken in den Jahren 2015 bis 2019.

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