Oberengadin: Zweitwohnungsbau kann eingeschränkt werden

Dreieinhalb Jahre nach Annahme einer Initiative zur Begrenzung von Bauvorhaben für Ferienzwecke hat die Bündner Regierung den entsprechenden Richtplan mit präzisierten Ausnahmebestimmungen genehmigt. Von der Kontingentierung befreit werden könnten nur Zweitwohnungsprojekte von «überwiegendem volkswirtschaftlichen Interesse». Dank der Präzisierung seien Ausnahmeregelungen nun ausschliesslich zur Querfinanzierung von Erstwohnungen oder Hotelbetten möglich.

Der Richtplan zur Begrenzung des Zweitwohnungsbaus geht zurück auf eine Initiative, welche 2005 in allen elf Oberengadiner Gemeinden angenommen wurde. Die Intiative begrenzt den Bau von Ferienwohnungen auf 12000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche im Jahr. Die Umsetzung der Initiative war im Frühjahr 2007 zunächst am Veto einzelner Gemeinden gescheitert. Weil der Kreisrat danach durch eine Verfassungsänderung zum Regionalverband wurde, fiel die Verabschiedung des Richtplans aber in dessen Kompetenz.

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