Höhere Wasserzinsen in der Vernehmlassung
Die Umwelt- und Energiekommission (UREK) des Ständerates schlägt mit einer parlamentarischen Initiative vor, die gesetzliche Obergrenze des Wasserzinses zu erhöhen. Die Kantone sollen damit die Möglichkeit erhalten, für die Nutzung der Wasserkraft mehr zu verlangen. Der heute auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung begrenzte Wasserzins soll von 2010 bis 2014 jährlich maximal 100 Franken und dann bis Ende 2019 höchstens 110 Franken betragen.
Weitere Informationen zur parlamentarischen Initiative finden Sie hier.


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