Ferien-Resorts sollen nicht von der Lex Koller befreit werden

Der Bund hat den Kantonen mitgeteilt, dass er die Ferien-Resorts nicht von der Lex Koller befreien will. Die Kantone sind schwer enttäuscht, weil die heutige Auslegung der Lex Koller den Zugang zu Investoren erschwere und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz schade.

Weitere Informationen finden Sie im Artikel "Touristiker bangen um geplante Ferienparks" im Tages-Anzeiger Online vom 20. Mai 2008.

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