Kanton Bern reduziert SAK-Grenze im Hügel- und Berggebiet
Der Kanton Bern setzt die so genannte Gewerbegrenze für bäuerliche Betriebe im Berggebiet bei 0.8 Standardsarbeitkräften (SAK) fest. Das bedeutet, dass Bauernbetriebe, zu deren Bewirtschaftung mehr als 0.8 Standardarbeitskräfte nötig sind, zum Ertragswert verkauft werden können. Damit macht der Kanton vom Spielraum Gebrauch, der ihm der Bund gewährt. Nach der Agrarpolitik 2011 liegt die Gewerbegrenze bei 1 SAK, wobei die Kantone die Grenze aber auf mindestens 0.75 SAK senken können. Im Talgebiet belässt der Kanton die Grenze bei 1 SAK.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 24. April 2008.
Weitere Informationen finden Sie in der Medienmitteilung vom 24. April 2008.
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