«Bonny-Beschluss» wird eingeschränkt

Mehrere Regionen werden nicht länger von Steuererleichterungen für Unternehmen gemäss dem früheren «Bonny-Beschluss» profitieren. Der Bundesrat hat den Kreis dieser Unterstützung ab 1. Januar 2008 enger gezogen. (fest/sda)

Nach den neuen Indikatoren werden die Steuererleichterungen gezielt auf die am wenigsten entwickelten 30 Regionen beschränkt. Diese Regionen erstrecken sich über elf Kantone, darunter Uri, Glarus, Jura und fast ganz Graubünden. In ihnen leben auf 30 Prozent der Landesfläche 10,1 Prozent der Gesamtbevölkerung. Die Steuererleichterungen bei der direkten Bundessteuer werden Privatunternehmen gewährt, die neue Arbeitsplätze schaffen und die Wirtschaft in den betreffenden Regionen stärken. Keine Steuererleichterungen gibt es, wenn Unternehmen ihren Sitz von einem Kanton in den andern verlegen, um die Steuern zu optimieren. Weitere Informationen zur Anpassung des finden Sie in der Medienmitteilung des Seco.

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